AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR GESUNDHEITSFACHBERUFE

Voraussetzungen für einen vorläufigen Ausbildungsvertrag (Vorvertrag)

  • Abitur oder Berufsabschluss in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege bzw. Pflegefachkraft (Achtung: Die Ausbildung muss bei der Bewerbung an der Universität vollständig abgeschlossen und benotet sein.)
  • möglichst einen Nachweis bzw. eine Zusage für ein mindestens 4-wöchiges hebammenrelevantes Vorpraktikum, davon möglichst 2 Wochen im Kreißsaal.
  • Bewerberinnen mit ausländischer oder internationaler Hochschulzugangsberechtigung haben die ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Folgende Schulabschlüsse berechtigen zur Aufnahme eines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:

  • Allgemeine Hochschulreife (i.d.R. Abitur) 
  • Fachgebundene Hochschulreife

 Achtung! Die Fachhochschulreife, landläufig "Fachabitur" genannt, ist keine fachgebundene Hochschulreife und wird für den Studiengang Hebammenwissenschaft NICHT anerkannt! Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an Fachhochschulen.

Das Vorpraktikum (Vollzeitäquivalent) kann in einem Kreißsaal, auf einer klinischen Station mit Schwangeren, in einer Hebammenpraxis mit mindestens zwei Hebammen, einem Geburtshaus, auf einer Wochenstation oder bei einer freiberuflichen Hebamme erfolgen; es kann auch gesplittet absolviert werden, wobei die Dauer jeweils 2 Wochen in Vollzeit nicht unterschreiten sollte.

Das Praktikum muss bei der Studiengangleitung nachgewiesen sowie bepunktet werden. Die bepunktete Anerkennung ist Voraussetzung für die Online-Bewerbung an der Uni Halle bis spätestens 15. Juli des Immatrikulationsjahres. Auf der Bescheinigung zum Praktikum müssen die geleisteten Vollzeitwochen und das Arbeitsfeld nachvollziehbar sein. Gern können Sie dazu das Formular der Hochschule nutzen:

Bewerberinnen mit ausländischer oder internationaler Hochschulzugangsberechtigung können die ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachweisen durch:

  • i.    Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens dem Gesamtergebnis DSH 2
  • ii.    „Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber“ (TestDaF) mit mindestens dem Ergebnis TestDaF 4 in allen Teilprüfungen
  • iii.    Nachweis der erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (FSP)
  • iv.    telc Deutsch C 1 Hochschule
  • v.    Goethe-Zertifikat C2: Großes deutsches Sprachdiplom 
  • vi.    Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – 2. Stufe

Letzte Änderung: 08.05.2024 - Ansprechpartner:

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